Der Verein

Entstehung des Vereins

Die DGH wurde 1983 als Interessenvertretung von in Deutschland praktizierenden Physiotherapeuten/Krankengymnasten(PT) gegründet, die ihre Hippotherapieausbildung nach Künzle (HT-K) bei der Schweizer Gruppe für Hippotherapie (SGH) absolviert hatten.

Die HT-K wurde von Frau Ursula Künzle seit 1966 (Chefphysiotherapeutin an der Neurologie des Kantonsspitals Basel, Bobath- und FBL-Instruktorin) entwickelt und geprägt. Das Ziel der HT-K war immer die Anerkennung der Hippotherapie als Behandlungsmaßnahme für neurologische Erkrankungen. Die jahrelangen Bemühungen haben inzwischen dazu geführt, dass die HT-K von den Kostenträgern der Schweiz als Pflichtleistung anerkannt worden ist.

Entwicklung und Konzept des Vereins

Der DGH ist ein bundesweiter, eigenständiger, als gemeinnützig anerkannter, eingetragener Verein, dem im Laufe der Jahre auch immer mehr Physiotherapeuten mit einer anderen Hippotherapieausbildung beitraten. Die Aktiv ­oder Passivmitgliedschaft kann unabhängig von der Berufsausbildung von jedermann beantragt werden, der die Hippotherapie oder die Ziele der DGH unterstützen möchte.

Allen Mitgliedern wird eine vielfältige Unterstützung in Form von weiterführender Fortbildung im physiotherapeutischen und speziell im hippotherapeutischen Bereich angeboten. Weiterhin werden Vergünstigungen bei Veranstaltungen, Erwerb von Hilfsmitteln und Versicherungsangeboten im Zusammenhang mit der Durchführung der Hippotherapie vermittelt. Die DGH berät ihre Mitglieder in hippotherapeutischen, versicherungsrechtlichen und abrechnungstechnischen Fragen. Die DGH setzt sich bei den Kostenträgern, physiotherapeutischen Berufsverbänden und anderen Organisationen für die Hippotherapie ein.

Die Hippotherapie soll als eine physiotherapeutische Behandlungsform in der Neurologie gehandhabt werden, welche Behandlungsziele verfolgt die mit anderen - kostengünstigeren - Methoden nicht zu erreichen sind. Die bestehenden wissenschaftlichen Studien über die Wirksamkeit der Hippotherapie werden zurzeit von den Kostenträgern in Deutschland noch nicht anerkannt. D.h. im Moment sind die Kassen noch nicht dazu verpflichtet die Kosten zu übernehmen.

Aufgaben und Ziele der DGH

  • Die Unterstützung von Physiotherapeuten mit der Zusatzausbildung Hippotherapie bei der fachgerechten Ausübung der Hippotherapie
  • Die Aus- und Weiterbildung von Physiotherapeuten im Zusammenhang mit der Hippotherapie (physiotherapeutisch, hippologisch, organisatorisch)
  • Die Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Interesses an der Hippotherapie bei Patienten und deren Angehörigen, Physiotherapeuten, Ärzten, Kostenträgern und Sozialinstitutionen
  • Die Erstellung von Qualitätssicherungsstandards bei der Durchführung der Hippotherapie
  • Die Förderung der Anerkennung der Hippotherapie als physiotherapeutische Behandlungsmaßnahme
  • Die Zusammenarbeit mit anderen Vereinigungen, deren Ziele geeignet sind, die Arbeit der DGH zu fördern